1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Nova Wohnraum Oberfranken GmbH, Spiegel 53, 95326 Kulmbach (nachfolgend „Nova Wohnraum“) und ihren Privat- und Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Nova Wohnraum und dem Kunden kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, Online-Buchung über eine Buchungsplattform oder durch Buchung per E-Mail zustande. Mit der Zweitunterschrift bzw. mit Bestätigung der Buchung werden auch diese AGB akzeptiert.
3. Leistungen
Nova Wohnraum bietet Dienstleistungen in den Bereichen Immobilienverwaltung, Hausmeisterservice, Reinigung von Wohngebäuden und Kurzzeitvermietung von Wohnungen an. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Vertrag spezifiziert.
4. Vertragsverhältnis und Rolle der Nova Wohnraum Oberfranken GmbH
Die Vermietung erfolgt auf fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Vertrag über die Vermietungsleistung kommt nicht mit dem Vermittler der Leistung (NOVA Wohnraum Oberfranken GmbH) zustande, sondern direkt mit den Eigentümern (Vertretenen) der Grundstücke. Leistungserbringer und Vertragspartner sind die jeweiligen Eigentümer. Die Identität des jeweiligen Eigentümers, einschließlich seiner Anschrift und Steuernummer, wird in der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung angegeben. Die über das Umsatzgeschäft erhaltenen Zahlungen werden mit den Vertretenen abgerechnet.
5. Preise und Zahlung
• Die angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich für Privatkunden inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Geschäftskunden exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
• Alle Zahlungen können per Bank-Überweisung, Stripe oder PayPal erfolgen.
• Bei Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist die Zahlung spätestens am Tag der Anreise fällig.
• Für andere Dienstleistungen ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
• Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.
6. Widerrufsrecht und Stornierung bei Kurzzeitvermietung von Wohnungen
• Für die Kurzzeitvermietung gelten folgende Stornierungsbedingungen, unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 Alt. 1 BGB, wonach ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen ist:
• Bei einer Stornierung 1 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fallen 30 % des Mietpreises an
• Bei einer Stornierung am Anreisetag oder Nichterscheinen werden 100% des Mietpreises fällig
7. Kaution bei Kurzzeitvermietung von Wohnungen
Zur Absicherung aller Ansprüche von Nova Wohnraum gegenüber dem Kunden ist Nova Wohnraum berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen eine Kaution einzuziehen. Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten beträgt die Kaution 250 €. Bei längeren
Aufenthalten beträgt die Kaution einen monatlichen Übernachtungspreis. Die Kaution wird, sofern keine berechtigten Ansprüche von Nova Wohnraum bestehen, innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages zurückerstattet
8. Nutzung und Verhaltensregeln bei Kurzzeitvermietung von Wohnungen
• Haustierregelung: Haustiere sind in der Wohnung nicht gestattet. Bei Verstoß wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100 € erhoben.
• Nutzungsrichtlinien für gemeinschaftliche Bereiche: Die Hausordnung für die Gemeinschaftsbereiche ist strikt einzuhalten.
• Schadensmeldung: Jegliche Schäden oder Mängel sind unverzüglich nach Feststellung an Nova Wohnraum zu melden. Unterlassene Meldungen können zu Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden führen.
• Verbot von Partys und Versammlungen: Lärm im gemieteten Wohnraum, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände ist zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Partys und Versammlungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann Nova Wohnraum Schadensersatz für Reinigungskosten und Umsatzeinbußen verlangen.
• Rauchverbot: Das Rauchen in den Wohnungen und Gebäuden ist strengstens untersagt. Bei Verstoß wird eine pauschale Reinigungsgebühr von 250 € erhoben.
• Regeln für Internetnutzung: Der Internetzugang darf nur für legale Zwecke genutzt werden. Jede missbräuchliche Nutzung führt zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
9. Reinigung und Schäden bei Kurzzeitvermietung von Wohnungen
• Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Sollte die Wohnung bei Abreise über das übliche Maß hinaus verschmutzt sein, wird dem Kunden die zusätzliche Reinigungsarbeit in Höhe von 40 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
• Durch Kunden verursachte Schäden werden in voller Höhe eingefordert. Dies umfasst auch eventuelle Umsatzeinbußen, die durch notwendige Reparaturen und Ausfallzeiten entstehen.
10. Wartung und Notfälle
Im Falle von Wartungsarbeiten oder Notfällen ist Nova Wohnraum unter der Telefonnummer +4915752015294 oder +4915752015292 erreichbar. Bei dringenden Reparaturen kann Nova Wohnraum die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten.
11. Überlassung, Weitervermietung und Nutzung bei Kurzzeitvermietung von
Wohnungen
Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Die Nutzung der Wohnungen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ebenfalls untersagt. Ohne Zustimmung von Nova Wohnraum ist die Nutzung für Foto- oder Videoaufnahmen der gemieteten Wohnung ebenfalls untersagt.
12. Haftung
• Nova Wohnraum haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet Nova Wohnraum für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bestehen. Nova Wohnraum haftet auch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn
vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm diese Vereinbarung nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Nova Wohnraum ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten gleichermaßen für Personen, für die Nova Wohnraum einzustehen hat.
• Nova Wohnraum haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund höherer Gewalt.
13. Datenschutz
• Nova Wohnraum erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Immobilienverwaltung, Hausmeisterservice, Reinigung von Wohngebäuden und Kurzzeitvermietung von Wohnungen und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Dies umfasst Namen, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen und Ausweiskopien. Dies erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. In bestimmten Fällen erfolgt dies auch zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
• Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
• Nova Wohnraum nutzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff zu schützen.
• Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
• Kunden haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
• Für Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sowie für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten können sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten von Nova Wohnraum wenden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
• Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist sofern gesetzlich zulässig Kulmbach. Es gilt deutsches Recht.
• Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Schlichtungsstelle
Die Verbraucher haben die Möglichkeit für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, an die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. (www.verbraucher-schlichter.de) zu wenden.
Kurzzeitmieten generieren im Vergleich zu langfristigen Mietverträgen oft höhere Einnahmen.
Sie können Ihr Eigentum jederzeit nutzen, wenn Sie es brauchen, ohne an langfristige Verpflichtungen gebunden zu sein.
Durch die Optimierung der Mieteinnahmen und die Wahrung der Flexibilität können Sie bei einer eventuellen Veräußerung einen höheren Verkaufspreis erzielen.